(Schriftliche Frage Nr. 69 für den Monat Februar 2024)

Frage:

Welche Erkenntnisse über Anzahl und wertmäßiges Volumen der Beantragung und Genehmigung der Umwandlung von ADRs/GDRs bei der Bundesbank liegen der Bundesregierung bezugnehmend auf das WD-Gutachten (WD 4 – 3000 – 003/24, Kap. 22 auf S.9 und Kap. 1.3 auf S.7) vor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 12. Februar 2024:

Beim Servicezentrum der Deutschen Bundesbank sind auf Grundlage von Artikel 6b Absatz 5aa der VO (EU) 269/2014 7.371 Anträge eingegangen, davon 7.148 innerhalb der Antragsfrist. Die fristgerecht eingegangenen Anträge wurden im Wege einer Allgemeingenehmigung bearbeitet, die am 19. Oktober 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Das wertmäßige Volumen der Anträge wurde von der Deutschen Bundesbank nicht erhoben und ließe sich unter den gegebenen Umständen nicht zuverlässig ermitteln. Darüber hinausgehende Erkenntnisse aus dem Bezugsdokument liegen der Bundesregierung nicht vor, da das genannte Dokument öffentlich nicht zugänglich ist.