(Schriftliche Frage Nr. 269 für den Monat 09 2026)

Frage:

Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Gründe, weshalb die Cum-Ex-Akteure sowohl bei der HSH-Nordbank (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/cum-ex-affaere-beihsh-nordbank-hamburger-staatsanwaltschaft-ermittelt,kurzehh-4294.html ) als auch bei der WestLB – (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/cum-ex/cum-exskandal-ermittlungen-gegen-14-ehemalige-westlb-vorstaende/29111460.html ), beides ehemals öffentliche-rechtliche Institute, selbst nach über 10 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt worden sind?

Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi vom 25. September 2026:

Die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung werden durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder geführt. Zu Inhalt und Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren der Länder liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.