(Schriftliche Frage Nr. 70 für den Monat Februar 2024)

Frage:

Welche Erkenntnisse über die Beweggründe und Initiatoren der Einfügung des Artikels 6 b Absatz 5aa in die Verordnung (EU) Nr. 269/214 vom 23. Juni 2023, die die Umwandlung von ADRs/GDRs in dahinterliegende russische Aktien ermöglichte, liegen der Bundesregierung vor und welche Rolle spielte die Bundesregierung dabei?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 12. Februar 2024:

Artikel 6 b Absatz 5aa der Verordnung (EU) Nr. 269/214 vom 23. Juni 2023 steht im Zusammenhang mit der Listung des russischen Zentralverwahrers „National Settlement Depository“ (NSD) und ist das Ergebnis der Verhandlungen unter den Mitgliedstaaten. Die Verhandlungen zu den Sanktionspaketen sind nicht öffentlich. Die Bundesregierung hat sich zugunsten europäischer Anleger für eine punktuelle Einschränkung der gegen den NSD verhängten restriktiven Maßnahmen eingesetzt, um möglicherweise unerwünschten Folgewirkungen dieser restriktiven Maßnahmen für europäische Anleger zu begegnen.