(Schriftliche Frage Nr. 447 und 448 für den Monat Juni 2026)
Frage:
1. „Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Schaden der aufgedeckten Betrugsfälle im Zusammenhang mit inländischen Kindergeldzahlungen an Ausländer, beispielsweise an Ukrainer (https://journalistenwatch.com/2026/06/26/razzia-in-ukrainer-fluechtlingshaus-gewerbsmaessiger-kindergeldbetrug-an-der-tagesordnung/), beziehungsweise Zahlungen an im Ausland lebende Kinder seit 2015?“
2. „Wie hoch beziffert die Bundesregierung die im Zusammenhang mit den Kindergeld-Betrugsfällen zurückgeholten Gelder (bitte nach den 14 häufigsten Nationalitäten aufschlüsseln)?“
Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi vom 6. Juli 2026:
In jedem Einzelfall, den die Familienkasse überprüft und feststellt, dass die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nicht oder nicht mehr vorliegen, werden Rückforderungsverfahren eingeleitet.
Eine Statistik über die im Einzelfall vorliegenden konkreten Gründe für die Rückforderung von Kindergeld existiert nicht. Es erfolgt auch keine differenzierte Erfassung der zurückgeforderten Kindergeldbeträge nach der Staatsangehörigkeit des Anspruchsberechtigten oder nach dem Wohnsitzstaat der Kinder.
Bei den Rückzahlungen an die Familienkassen wird nicht gesondert erfasst, welche Tilgungen sich auf Betrugsfälle beziehen.