(Schriftliche Frage Nr. 451 bis 454 für den Monat Mai 2026)

Frage:

1. „Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der im „Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2012 empfohlenen Erstellung und Dokumentation eines aktuellen Lagerkonzepts, und wenn ja, wie lautet diese (siehe ebd. S. 21 und www.focus.de/finanzen/banken/auslandsreserven-wurdennoch-nie-geprueft-kein-beweis-fuer-deutsches-gold-im-ausland_id_2272402.html)?“

2. „Hat sich die Bundesregierung eine eigene Position zu der Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass unter dem Aspekt, dass das bei der Federal Reserve (FED) in New York gelagerte deutsche Staatsgold bisher zu keinem Zeitpunkt körperlich aufgenommen worden ist und es sich bei den Mitgliedsbanken und Eigentümern der FED um private Gesellschaften handelt, regelmäßige körperliche Bestandsaufnahmen üblich sein sollten (siehe Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2012, S. 17), gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?“

3. „Liegt der Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der im Anschreiben zum „Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages über Erkenntnisse aus der Prüfung der Nachweisführung, Bilanzierung und Bewertung der Goldbestände der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22. Oktober 2012 geschilderten Aussage der Deutschen Bundesbank vor, „dass körperliche Bestandsaufnahmen [des Staatsgoldes] aufgrund der besonderen Lagerverhältnisse [bei der FED] auch nicht durchführbar seien“, und wenn ja, wie lautet diese?“

4. „Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung zu der Frage gebildet, ob ein Risiko darin besteht, dass der Bestand des eingelagerten Staatsgoldes auf Basis der Meldungen der FED testiert wird, ohne dass der dortige Anfangsbestand jemals körperlich aufgenommen worden ist, und wenn ja, wie lautet diese?“

Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi vom 15. Mai 2026:

Die Fragen 451 bis 454 werden zusammen beantwortet. Ihre Fragen beziehen sich auf die deutschen Goldreserven, die zu den Währungsreserven gehören. Das Halten und Verwalten der deutschen Währungsreserven ist Aufgabe der Deutschen Bundesbank. Die Deutsche Bundesbank ist dabei unabhängig von Weisungen der Bundesregierung. Die Deutsche Bundesbank publiziert auf ihrer Webseite jährlich einen Überblick über die Lagerstellenverteilung des Goldbestandes der Deutschen Bundesbank, u.a. mit den Inventarnummern und weiteren Informationen der einzelnen Goldbarren. Ebenso ist dort eine Erklärung der Deutschen Bundesbank vom 23. Oktober 2012 zur Bilanzierung der Goldreserven veröffentlicht. Darin kündigte sie an, dass ungeachtet der bestehenden Rechtsauffassung die Deutsche Bundesbank Anregungen des Bundesrechnungshofs, soweit es möglich ist, aufgreifen wird.