(Schriftliche Frage Nr. 05/0484 für den Monat Mai 2026)
Frage:
Wie bewertet die Bundesregierung die fiskalischen Risiken und Chancen einer stärkeren staatlichen Beteiligung oder Bürgschaftsvergabe bei Investitionen in grüne Technologien, (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/thyssen-krupp-konzernzahlt-foerdergeld-bei-abkehr-von-gruener-produktion-zurueck-01/100077308.html), und welche haushaltsrechtlichen Regelungen gelten hierfür?
Antwort des Staatssekretär Frank Wetzel vom 5. Juni 2026:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) plant aktuell keine staatlichen Beteiligungen oder Bürgschaftsprogramme für Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien. Investitionen in CO2-arme Produktionstechnologien können aktuell insbesondere über die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) und die CO2-Differenzverträge gefördert werden. Diese und mögliche weitere Förderansätze werden kontinuierlich geprüft, um eine zielgerichtete und kosteneffiziente Unterstützung zu erreichen.
Der Deutsche Bundestag als Haushaltsgesetzgeber bestimmt über die Verwendung von Haushaltsmitteln. Zuwendungen, Beteiligungen sowie Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen richten sich nach verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben, bspw. im Haushaltsgesetz (HG), in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).