Frage:
„Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über potenzielle Unregelmäßigkeiten bei der Restrukturierung der Steinhoff International Holdings AG vor, bspw. bezüglich einer möglichen Unterlassung einer Abfindung für die Aktionäre beim Delisting vor?

Antwort durch Staatssekretär Dr. Florian Toncar am 12. Oktober 2023:

Die Beantwortung der Frage in Bezug auf ein konkretes Unternehmen kann – nach sorgfältiger Abwägung zwischen dem Fragerecht der Abgeordneten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz – nicht offen erfolgen, weshalb eine ergänzende Antwort insoweit als „Verschlusssache – Vertraulich“ gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) eingestuft und zur Einsichtnahme in die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages eingestellt wird.

Zum einen ist bei einer Offenlegung der konkreten Arbeitsweise der BaFin eine konkrete Gefährdung der effektiven Aufsichtsführung durch die BaFin zu befürchten. Ferner sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des betroffenen Unternehmens berührt, die zu schützen die Bundesregierung grundgesetzlich verpflichtet ist. Die Abwägung mit dem Informationsinteresse des Parlaments ergibt, dass eine VS-Vertraulich eingestufte ergänzende Beantwortung beiden Interessen hinreichend Rechnung trägt.

Weiterführende Links zu dem Thema:

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/handelskonzern-klagen-ueber-neun-milliarden-euro-nach-bilanzskandal-bei-steinhoff/25966642.html

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister/handelskonzern-steinhoff-bietet-klaegern-im-bilanzskandal-850-millionen-euro/26039874.html

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/handelskonzern-klagen-ueber-neun-milliarden-euro-nach-bilanzskandal-bei-steinhoff/25966642.html