(Schriftliche Frage Nr. 484 für den Monat Juli 2026)
Frage:
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, die im Zuge der Investmentsteuerreform abgeschaffte Rechtsformpflicht wieder einzuführen, um die Steuervermeidung mittels GmbH-Investmentfonds zu verhindern (falls sie eine solche Möglichkeit sieht, bitte konkrete Maßnahmen benennen, die EU-konform wären; www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/gmbh-investmentfonds-bmf-nimmt-steuersparvehikel-der-superreichen-ins-visier/100220635.html)?
Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Michael Schrodi vom 3. August 2026:
Die Bundesregierung prüft die Wiedereinführung einer Rechtsformpflicht für inländische Investmentfonds, die ggf. in ähnlicher Weise wie die derzeit für inländische Spezial-Investmentfonds geltende Rechtsformpflicht in § 27 InvStG 2018 oder wie die vor der Reform geltende Rechtsformpflicht in § 1 Absatz 1f des bis Ende 2017 geltenden Investmentsteuergesetzes (InvStG 2004) ausgestaltet werden könnte. Da nur eine Regelung der Rechtsformpflichten für inländische Investmentfonds erwogen wird, sind keine Konflikte mit dem EU-Recht ersichtlich. Die Frage einer EU-Konformität würde sich stellen, wenn auch Rechtsformvorgaben für ausländische Investmentfonds angestrebt würden, was aber nicht der Fall ist.