(Schriftliche Frage Nr. 587 für den Monat Oktober 2022)

Frage:

Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse hinsichtlich des Aufenthaltsortes von Jan Marsalek seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2182 vor?

Antwort  von Wolfgang Schmidt vom 4. November 2022:

Die Staatsanwaltschaft München I hat im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz die ausschließliche Informations- und Auskunftshoheit in dem laufenden Ermittlungsverfahren.

Zu auf Landesebene geführten Verfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung.