(Schriftliche Frage Nr. 587 für den Monat Oktober 2022)
Frage:
Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse hinsichtlich des Aufenthaltsortes von Jan Marsalek seit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/2182 vor?
Antwort von Wolfgang Schmidt vom 4. November 2022:
Die Staatsanwaltschaft München I hat im Benehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Justiz die ausschließliche Informations- und Auskunftshoheit in dem laufenden Ermittlungsverfahren.
Zu auf Landesebene geführten Verfahren nimmt die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Stellung.
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