(Schriftliche Frage Nr. 575 für den Monat April 2024)

Frage:

Nach welchem Schlüssel und in welcher Höhe wurden Gelder aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der Europäischen Union (EU) bisher an die EU-Mitgliedsstaaten und an die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland verteilt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 5. April 2024:

Die Verteilung der Zuschüsse aus der Aufbau- und Resilienzfazilität richtet sich nach Art. 11 der ARF-Verordnung (2021/241). Der maximale finanzielle Beitrag wird für jeden einzelnen Mitgliedstaat individuell berechnet. Er orientiert sich an der jeweiligen Gesamtbevölkerung, der Wirtschaftskraft des jeweiligen Mitgliedstaats sowie der Arbeitslosenzahl. Konkret richten sich 70 Prozent des maximalen finanziellen Beitrags nach der Bevölkerung, dem umgekehrten BIP pro Kopf und der relativen Arbeitslosenquote des jeweiligen Mitgliedstaats im Jahr 2019. Die übrigen 30 Prozent wurden Ende Juni 2022 neu berechnet, um den realen Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung nach Inkrafttreten der Aufbau- und Resilienzfazilität Rechnung zu tragen. Dieser Betrag richtet sich nach der Bevölkerung und dem umgekehrten BIP pro Kopf sowie zu gleichen Teilen der Veränderung des realen BIP im Jahr 2020 und der kumulierten Veränderung des realen BIP im Zeitraum 2020–2021.

Das maximale Volumen der Unterstützung in Form eines Darlehens aus der Aufbau- und Resilienzfazilität für jeden Mitgliedstaat darf grundsätzlich 6,8 Prozent seines BNE im Jahre 2019 nicht übersteigen. Nicht alle Mitgliedstaaten haben Darlehen beantragt.

Im März 2023 wurde die ARF mit dem REPowerEU Plan der KOM verknüpft. In diesem Kontext können die Aufbau- und Resilienzpläne um ein Kapitel mit energiestrukturpolitischen Maßnahmen aus REPowerEU ergänzt werden. Die Aufbau- und Resilienzfazilität wurde mit zusätzlichen 20 Mrd. Euro Mitteln an Zuschüssen ausgestattet. Der Allokationsschlüssel basiert neben der Bevölkerung und dem umgekehrten BIP pro Kopf auf der Abhängigkeit des entsprechenden Mitgliedsstaates von fossilen Brennstoffen und der Steigerung der Preise von Investitionsgütern.

Deutschland stehen aus der Aufbau- und Resilienzfazilität 28.018.501.973 Mrd. Euro zu.

Ein Schlüssel für die Verteilung auf die deutschen Bundesländer ergibt sich aus der ARF- Verordnung nicht. Der mit den Zuschüssen finanzierte Deutsche Aufbau- und Resilienzplan ist ein gesamtstaatliches Programm. Dementsprechend erfolgt auch in diesem Zuge keine Aufschlüsselung nach Bundesländern.

Insgesamt wurden bisher 225.729.946.091 Mrd. Euro ausgezahlt. Die Aufteilung der Auszahlungen auf die EU-Mitgliedsstaaten ergibt sich aus der folgenden Tabelle (Stand 4. April 2024):