(Schriftliche Frage Nr. 416 für den Monat Dezember 2023)

Frage:

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen, nach Steuerarten getrennt, im Falle der Einführung eines 12.000 EuroSteuerfreibetrags für Rentner mit einem Hinzuverdienst bei den Einkünften nach §§ 13, 15, 18 bzw. 19 des Einkommensteuergesetzes?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 28. Dezember 2023:

Ein zusätzlicher steuerlicher Freibetrag von bis zu 12.000 Euro, begrenzt auf die Einkünfte nach §§ 13, 15, 18 bzw. 19 des Einkommensteuergesetzes für die Steuerpflichtigen, die den Altersentlastungsbetrag nach § 24a Einkommensteuergesetz beanspruchen können, würde zu jährlichen Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 3,2 Mrd. Euro (darunter 60 Mio. Euro Solidaritätszuschlag) führen. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht die Einführung eines derartigen Steuerfreibetrags.