(Schriftliche Frage Nr. 07/0486 für den Monat 07 2026)

Frage:

Welche arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen folgen aus dem Aufsichtsversagen bei der GIZ GmbH bezüglich der Projekte im Jemen für die beteiligten Organe und Personen (www.welt.de/politik/deutschland/plus6a3ce070afe845031b3ad83a/giz-im-jemen-verschwieg-schaefer-guembel-seinem-aufsichtsrat-details-der-betrugsaffaere.html)?

Antwort des Parlamentarischer Staatssekretär Johann Saathoff vom 5. August 2026:

Die GIZ hat sich infolge der Vorfälle im Jemen von 24 lokalen Mitarbeitenden getrennt (in acht Fällen durch Kündigung, in 16 Fällen durch nicht verlängerte Arbeitsverträge).
Da die Aufarbeitung der Vorgänge im Jemen noch nicht vollständig abgeschlossen ist, ist der Stand zu arbeits- und zivilrechtlichen Schritten noch vorläufig.