(Schriftliche Frage für den Monat Februar 2023)
Frage

Ist der Bundesregierung bekannt bzw. hat sie konkrete Hinweise darauf, wer im September 2022 mit mehreren Sprengungen Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines verübt hat, und hat die Bundesregierung alle Informationsquellen (u. a. die Erkenntnisse der eigenen und anderer Nachrichtendienste) ausgeschöpft, um in Erfahrung zu bringen, wer dafür verantwortlich ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 13. Februar 2023

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream-Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei wurden insoweit mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut. Dabei wird sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.

Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der Frage muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages und einzelner Abgeordneter zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.