(Schriftliche Frage Nr. 626 für den Monat Januar 2026)

Frage:

Wie begründet die Bundesregierung die staatliche Unterstützung der linken Szene wie dem Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung, Arbeitgeber des mutmaßlichen „CapulcuKollektiv-Anführers“, G. A., mit 145.000 Euro aus dem damaligen Bundesministerium für Bildung und Forschung unter der Bundesministerin Bettina Stark-Watzinger, dem Berliner Unrast-Verlag mit 50.000 Euro durch den Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer und zuvor durch die damalige Kulturstaatsministerin Claudia Roth mit 23.000 Euro (https://nius.de/kriminalitaet/news/vulkangruppe-capulcu-linksextremismus-berlin-baselsteurgeld-unrast-verlag?)

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 12. Februar 2026:

Die Bundesregierung vergibt Fördermittel grundsätzlich auf der Grundlage von sachbezogenen qualitativen Auswahlkriterien.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR, zuvor: Bundesministerium für Bildung und Forschung) förderte das Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) als Verbundpartner in einem Forschungsprojekt im Rahmen der Förderrichtlinie „Aktuelle Ursachen und Dynamiken des Antisemitismus“ (2021–2025). Das Teilvorhaben am DISS, das mit ca. 75.000 Euro gefördert wurde, behandelte das Thema „Das Judentum in der Alltagspresse und in der didaktischen Praxis“. Das Vorhaben wurde im Rahmen eines wissenschaftlichen Auswahlverfahrens und einer externen Begutachtung ausgewählt. Die in der Frage genannte Person war nicht an dem Forschungsprojekt beteiligt.

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat die Auswahlentscheidung beim Deutschen Verlagspreis einer unabhängigen Jury von sachverständigen Persönlichkeiten auf Basis qualitativer Auswahlkriterien übertragen und bewertet diese nicht. BKM respektiert die Juryentscheidungen in der Gesamtheit als Ausdruck demokratischer Meinungsvielfalt – im Rahmen der gesetzlichen Grenzen und verfassungsmäßigen Ordnung.