(Schriftliche Frage Nr. 01-362 für den Monat Januar 2025)
Frage:
Welche Kontrollmaßnahmen hat das Auswärtige Amt nach den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu „Zahlungen an Internationale Organisationen“ unter Einbeziehung welcher Berater, bis dato getroffen (www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/02-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 und www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schwere-vorwuerfe-gegen-dasauswaertige-amt-17780764.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Susanne Baumann vom 06. Februar 2025:
Der Bundesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen (https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtbandvolltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2) kritisiert, dass der Bundesregierung kein Gesamtüberblick über alle Zahlungen an Internationale Organisationen vorliegt. Dies ist dem Ressortprinzip geschuldet, demzufolge die Ressorts in eigener Zuständigkeit Beitragszahlungen vornehmen. Das Auswärtige Amt hat die Ressorts darauf hingewiesen und selbst mit dem portfolio.atlas die technischen Voraussetzungen in dieser Legislaturperiode geschaffen, durch die das gesamte internationale Projektengagement der Bundesregierung für strategische Analysebedarfe dargestellt werden kann, und der zukünftig auch Zahlungen an Internationale Organisationen abbilden wird.
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