(Schriftliche Frage Nr.7/455 für den Monat Juli 2024)

Frage:

Wie ist die Entgegennahme und Nutzung von 669 Freikarten der UEFA anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2024 durch Amtsträger und öffentlich Bedienstete nach Auffassung der Bundesregierung „strafrechtlich“ zu werten (vgl. www.tonline.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_100447704/em-freikarten-fuer- minister-das-hat-ein-korruptives-geschmaeckle-.html), vor dem Hintergrund, dass laut Medienberichten mit der UEFA bei einem prognostizierten Gewinn von 1,7 Mrd. Euro ein zu leistender (Abzugs-)Steuerbetrag von nur 65 Mio. Euro, das sind rund 3,8 Prozent im Vergleich zu 15 Prozent nach § 50a des Einkommenssteuergesetzes, vereinbart wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser, MdB vom 6. August 2024:

Die Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung bei Spielen der UEFA EURO 2024 dient der Repräsentation der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2024 kam der Bundesrepublik Deutschland die Gastgeberrolle für dieses sportliche Großereignis zu. Die Anwesenheit als Repräsentantin und Repräsentant des gastgebenden Landes bei herausragenden Sportveranstaltungen in Deutschland gehört zu den von der Bundesregierung wahrzunehmenden Aufgaben. Auch vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung keinen Anlass für eine strafrechtliche Bewertung.