(Schriftliche Frage Nr. 574 für den Monat März 2024)
Frage:
„Welche Maßnahmen der Bundesregierung sind zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlages für alle Steuerzahler dieses Jahr geplant, da laut Zeitungsberichtender Bundesminister der Finanzen Christian Lindner das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht abwarten möchte und den Einschätzungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages und der Bundesrechtsanwaltskammer, den Solidaritätszuschlag als verfassungswidrig anzusehen, zustimmt (vgl. www.merkur.de/wirtschaft/ampel-solisolidaritaetszuschlag-karlsruhe-bundesverfassungsgericht-urteil-zr-92891896.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Prof Dr. Luise Hölscher vom 5. April 2024:
Ausweislich der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlichten Jahresvorschauliste strebt das BVerfG eine Entscheidung im laufenden Kalenderjahr an. Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 17. Januar 2023 (IX R 15/20) den Solidaritätszuschlag für die Jahre 2020 und 2021 nicht beanstandet.
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages. Darüberhinaus gehende Maßnahmen bedürfen einer Abstimmung in der Bundesregierung, die noch nicht abgeschlossen ist.
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