(Schriftliche Frage Nr. 585 für den Monat Januar 2024)

Frage:

Welcher Umsetzungsbedarf besteht nach Ansicht bzw. Kenntnis der Bundesregierung nach Finalisierung der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (Änderungen des präventiven und korrektiven Arms, etc.), beispielsweise bezüglich der „unabhängigen nationalen finanzpolitischen Institutionen“ (vgl. EU-Sachstand vom 16. Januar 2024, Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes [Europäische Fiskalregeln] – Aktueller Stand 2024)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 7. Februar 2024:

Der Umsetzungsbedarf wird nach Finalisierung der Reform abschließend zu beurteilen sein.