Frage

Rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung damit, dass unter politischer Mitwirkung der Bundesregierung ein über EU-Schulden finanzierter „Energiemarkt-Sicherungs-NGEU“ oder Ähnliches, wie bereits vom noch amtierenden italienischen Ministerpräsidenten Mario Draghi gefordert (www.s piegel.de/wirtschaft/italien-wirft-deutschland-gefa ehrlichen-alleingang-in-energiekrise-vor-a-3932d 916-c9a7-4f23-8006-0cddf591e84b), erlebt werden könnte, indem sich die Europäische Kommission z. B. explizit auf Artikel 122 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bezieht, in dem heißt: „Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission […] im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten“ ?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 11. Oktober 2022

Der Bundesregierung sind weder ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission zu einem neuen Finanzierungsinstrument auf Basis von Artikel 122 Absatz 1 AEUV noch entsprechende Planungen der Europäischen Kommission bekannt.