Berlin, 8. März 2022. Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 vorgelegt. Dieses umfasst drei steuerliche Maßnahmen: Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 200 Euro auf 1.200 Euro, die Anhebung des Grundfreibetrags um 363 Euro auf 10.347 Euro und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale (ab dem 21. Kilometer) auf 38 Cent. Diese Maßnahmen sollen jeweils rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten. Die Bundesregierung begründet diesen Entwurf mit den deutlichen „Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich“. (vgl. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen – Steuerentlastungsgesetz 2022)
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, begrüßt die Maßnahmen:
„Ich bin sehr erfreut, dass das Bundesfinanzministerium jetzt doch den Handlungsbedarf erkennt, den wir seit Monaten immer wieder aufgrund der Inflation thematisieren. Der vorliegende Referentenentwurf ist nur ein kleiner Wurf, der aber in die richtige Richtung geht und glücklicherweise rückwirkend zum Anfang des Jahres gelten soll. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums über den Grundfreibetrag ist verfassungsgemäß geboten, weshalb die Bundesregierung gar nicht anders kann, als hier eine Anpassung vorzunehmen.
Das Vorziehen der Erhöhung der sog. Pendlerpauschale kann nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sein. Das Aussetzen der Umsatzsteuer für Strom, Gas und Sprit wäre hier der richtige Ansatz gewesen. Zumindest aber muss jetzt eine Absenkung der Umsatzsteuer und Energiesteuer ernsthaft diskutiert werden. In diesem Zusammenhang bin ich sehr froh, dass nun auch die CDU beginnt, dieses Thema ernst zu nehmen. Denn auch der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans fordert nun genau das, was die AfD seit vielen Monaten auch durch Anträge im Deutschen Bundestag umzusetzen gedenkt.
Wenn der Gesetzentwurf des Steuerentlastungsgesetzes endgültig vorliegt, werden wir als AfD-Fraktion wieder den ‚Tarif auf Rädern‘ einbringen, um das Thema der inflationsgetriebenen kalten Progression in den Fokus zu rücken. Denn ein Ausgleich der kompletten kalten Progression über die Verschiebung der Tarifeckwerte wird aktuell mit dem vorliegenden Entwurf nicht verfolgt, was zu inflationsbedingten steuerlichen Mehrbelastungen der Bürger führen wird.“