(Schriftliche Frage 07/0012 vom 02. Juli 2025)
Frage:
In welchem Umfang bestehen Verwendungsnachweise entsprechend der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO), alternativ jährliche aktuelle Projektreviews, beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für die bisher getätigten Zuwendungen (rund 190 Mio. Euro) im Rahmen des Projekts "Green Baseload Initiative for Africa"?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Johann Saathoff vom 09. Juli 2025:
Für die Rechenschaftslegung werden den Gebern des Projekts „Green Baseload Initiative for Africa" die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt, die seitens des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geprüft werden:
- Halbjahresberichte (2020–2024)
- Jahresberichte (2020-2024)
- Jährliche Berichte der Wirtschaftsprüfer (2020-2024)
- Arbeits- und Finanzpläne (2020-2025)
Die Halbjahresberichte und Jahresberichte stellen die Entwicklungen im Portfolio für SEFA (Sustainable Energy Fund for Africa) gesamt und im speziellen auch für die Green Baseload Fazilität dar. Damit geben sie einen jährlichen bzw. halbjährlichen Rückblick auf die aus der Fazilität finanzierten Projekte.
Das BMZ ist zudem Mitglied des Sustainable Energy Fund for Africa (SEFA) Geberrates, in dem jährlich die strategische Ausrichtung der Förderfenster und die geplanten Vorhaben diskutiert und vereinbart werden.