(Schriftliche Frage Nr. 3/595 für den Monat März 2024)

Frage:

Welche Beratungsgesellschaft erhielt nach Erkenntnis der heutigen Bundesregierung von der Bundesregierung den Auftrag zur Ausarbeitung des Bauvertragsrechts, an dem die Bundesregierung seit 2013 arbeitet, und wann ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung mit der Fertigstellung der Bauvertragsrechtsnovelle von 2018
(www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Fachpublikationen/2019_Abschlussbericht_Bautraegervertragsrecht.pdf?__blob=publicationFile&v=2; https://dserver.bundestag.de/btd/19/124/1912411.pdf; https://dserver.bundestag.de/btd/19/238/1923811.pdf), die daraus resultierte, zu rechnen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser vom 9. April 2024:

Es wurde kein Auftrag zur Ausarbeitung des Bauvertragsrechts an eine Beratungsgesellschaft vergeben. Im Jahr 2015 wurde im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung erstellt. Der auf den Referentenentwurf folgende Gesetzentwurf der damaligen Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 123/16) ist im Bundesrat und Bundestag beraten und mit Änderungen beschlossen worden. Die bauvertraglichen Regelungen des Gesetzes sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten (vergleiche Artikel 10; Bundesgesetzblatt 2017 I 969 folgend). Das Gesetzgebungsverfahren zur Bauvertragsnovelle von 2018 ist abgeschlossen.