Berlin, 14. Februar 2024. Die Russland-Sanktionen im Jahr 2022 führten dazu, dass den deutschen Inhabern von Hinterlegungsscheinen russischer Aktien (ADRs) unverschuldet ein Totalverlust drohte. Sanktionsbedingt wurde es den Aktionären unmöglich gemacht, von EU-Europa aus ihre ADRs in russische Originalaktien umzutauschen. Die AfD-Fraktion schaltete damals den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages (WD) ein und ließ analysieren, was genau die Umtauschprobleme verursachte und welche Größenordnungen damit verbunden waren. Im Bewusstsein der Ergebnisse dieser Analyse veranlasste die AfD-Fraktion im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im September 2022 eine Selbstbefassung zum Thema „Umwandlung von ADRs/GDRs in Russische Originalaktien“. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, forderte die Bundesregierung damals eindringlich dazu auf, bei der EU zu veranlassen, dass die deutschen ADR-Halter nicht enteignet werden und eine entsprechende Lösung für den Umtausch der ADRs zu finden.
Wie ein neuerliches von der AfD-Fraktion beauftragtes WD-Gutachten kürzlich zutage brachte, ermöglichte der Rat der Europäischen Kommission ein dreiviertel Jahr später am 23. Juni 2023 tatsächlich „durch Einfügung des Artikel 6b Absatz 5aa in die Verordnung (EU) Nr. 269/2014, die die Sanktionen gegen Russland beinhaltet, den zuständigen Behörden eines Mitgliedsstaats, Genehmigungen zur Umwandlung von ADRs in das dahinterliegende russische Wertpapier auszustellen.“ (WD-Gutachten, S.7). Die Bundesbank erteilte am 9. Oktober 2023 eine Allgemeingenehmigung. Allerdings nur „bis zum 25. Dezember 2023 und nur für bis zum 25. September gestellte Genehmigungsanträge“.
Auf Rückfrage von Kay Gottschalk bestätigte die Bundesregierung nun, dass sie sich bei der EU „[…] zugunsten europäischer Anleger für eine punktuelle Einschränkung der gegen den NSD verhängten restriktiven Maßnahmen eingesetzt [hat], um möglicherweise unerwünschten Folgewirkungen dieser restriktiven Maßnahmen für europäische Anleger zu begegnen.“ (schriftliche Frage Nr. 70 für den Monat Februar 2024, GZ VII A 4 – WK 5021/22/10004, DOK 2024/0122957). Des Weiteren teilt die Bundesregierung auf die zweite Rückfrage von Kay Gottschalk mit, dass „[b]eim Servicezentrum der Deutschen Bundesbank […] 7.371 Anträge [zum Umtausch von ADRs] eingegangen [sind], davon 7.148 innerhalb der Antragsfrist.“ Das wertmäßige Volumen der Anträge sei von der Deutschen Bundesbank allerdings nicht erhoben worden und „ließe sich unter den gegebenen Umständen nicht zuverlässig ermitteln.“ (schriftliche Frage Nr. 69 für den Monat Februar 2024, GZ VII A 4 – WK 5021/22/10004, DOK 2024/0122826).
Kay Gottschalk teilt dazu mit:
„Es ist erfreulich festzustellen, dass die Bundesregierung tatsächlich die Forderung der AfD-Fraktion, die russlandsanktionsbedingte Enteignung deutscher Kleinaktionäre bei der EU zu verhindern, nachgekommen ist und die Bundesbank 7.148 Anträge zum Umtausch von ADRs genehmigen konnte. Die hartnäckige parlamentarische Kernarbeit der AfD-Bundestagsfraktion wirkt.
Ein Wehrmutstropfen bleibt jedoch, nur 7.148 von 7.371 Anträgen wurden genehmigt, da die kurze Antragsfrist bereits abgelaufen war. Unzähligen anderen Betroffenen ist es gänzlich entgangen, dass es plötzlich auf unser Drängen hin zumindest für ein kurzes Zeitfenster eine Rettung vor dem Totalverlust gab. Wir bleiben daher dran und fordern die Bundesregierung nun auf, endlich dafür zu sorgen, dass die Frist verlängert und die Änderungen adäquat kommuniziert werden. Darüber hinaus ist es höchste Zeit, eine tragfähige friedliche Lösung für den Ukraine-Konflikt zu finden und die selbstzerstörerischen Sanktionen zurückzunehmen.“
Hinterlasse einen Kommentar