Berlin, 26. November 2023. Nachdem bereits eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft dem „Wachstumschancengesetz“ Wirkungslosigkeit bescheinigt hatte, hat auch der Bundesrat dieses Gesetz gestoppt und zur weiteren Bearbeitung an den Vermittlungsausschuss überwiesen.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk:
„Erneut wird die AfD-Fraktion in Ihrer Einschätzung hinsichtlich der Unwirksamkeit des Wachstumschancengesetzes bestätigt. Die Landesregierungschefs definieren dieses getreu dem Motto ,Friss oder Stirb‘. Denn das Gesetz hätte Gesamtverluste an staatlichen Einnahmen von 32 Milliarden Euro bis zum Jahr 2028 zur Folge. Auf die ohnehin durch die Migrations- und Energiepolitik der Ampel angeschlagenen Länder und Kommunen entfallen nach Berechnungen etwa 63 Prozent an diesen Verlusten, auf den Bund etwa 37 Prozent.
Auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent für die Gastronomiebereich wurde seitens der Länder massiv kritisiert und als ,Rückkehr zum alten ungerechten Zustand‘ definiert. Die unbefristete Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung hatten wir ebenfalls in unserem Antrag 20/8416 gefordert, welchen alle anderen Fraktionen am 16. November 2023 in der abschließenden Plenumsberatung abgelehnt haben.
Nach wie vor gilt: Wirksame Steuerentlastungen im Rahmen einer großen Steuerreform für Privatleute und Unternehmen kann man nur noch von der AfD-Fraktion erwarten. Nachzulesen ist das in unseren finanzpolitischen Leitlinien, welche über das Bürgerbüro der Fraktion bezogen werden können (buerger@afdbundestag.de).“
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