(Schriftliche Frage für den Monat Januar 2023)
Frage
Welche Verluste aus Staats- und Unternehmensanleiheankäufen, Zinserhöhungen und sonstigen Geschäften des Eurosystems bzw. seiner Mitglieder sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu erwarten (www.welt.de/finanzen/article242717 209/Notenbanken-EZB-und-Fed-drohen-Verluste- von-Hunderten-Milliarden.html), und mit welchen entsprechenden Auswirkungen auf die Deutsche Bundesbank und den Bundeshaushalt ist daher nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu rechnen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 9. Januar 2023
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es in der Frage um Auswirkungen geht, die die Entwicklungen im Eurosystem und insbesondere die Zinserhöhungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank und damit auf die Höhe der Gewinnabführung der Deutschen Bundesbank an den Bund haben.
Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und damit auch der Deutschen Bundesbank ist die Preisstabilität (vgl. Artikel 127 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Inflationsentwicklung führte dazu, dass der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Juli 2022 viermal die Leitzinsen angehoben hat. Von den geldpolitischen Maßnahmen werden auch die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank wesentlich beeinflusst.
Nach Auskunft der Deutschen Bundesbank zahlt sie nun höhere Zinsen auf die Einlagen, die Geschäftsbanken bei ihr halten. Dagegen bleibe der Großteil der Wertpapiere in ihrer Bilanz niedrig verzinst. Dies belaste die Nettozinserträge der Deutschen Bundesbank erheblich. Dafür habe die Bundesbank bereits in den vergangenen Jahren Vorsorge getroffen und die Rückstellung für allgemeine Wagnisse nach § 26 des Bundesbankgesetzes (BBankG) auf rund 20 Mrd. Euro erhöht. Als zusätzlicher Puffer stehe die gesetzliche Rücklage in Höhe von 2,5 Mrd. Euro im Sinne von § 27 BBankG zur Verfügung. Wenn die Belastungen über die Puffer hinausgingen, würde die Deutsche Bundesbank einen Verlustvortrag ausweisen; künftige Gewinne wären für den Abbau etwaiger Verlustvorträge zu verwenden. Dies würde die Gewinnausschüttungsmöglichkeiten der Deutschen Bundesbank in den kommenden Jahren beeinträchtigen.
Die Bundesregierung weist daraufhin, dass die Deutsche Bundesbank nach § 12 BBankG in Verbindung mit § 26 BBankG ihren Jahresabschluss unabhängig von der Bundesregierung aufstellt. Die Deutsche Bundesbank wird die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2022 voraussichtlich Anfang März 2023 veröffentlichen. Der Bundesrechnungshof berichtet dem Deutschen Bundestag direkt über seine Feststellungen zum Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank (vgl. § 26 Absatz 6 BBankG).
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2023 bei Kapitel 6002 Titel 121 04 „Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank“ keine Einnahme aus dem Geschäftsjahr 2022 für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt (vgl. BGBl. 2022 I, Nr. 54 vom 23. Dezember 2022, S. 2505).
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