(Schriftliche Frage Nr. 586 für den Monat November 2023)
Frage
Wie bewertet die Bundesregierung – u. a. vor dem Hintergrund der massiven Warnungen des European Systemic Risk Board (ESRB) vor sich simultan materialisierenden Risiken für die Finanzmarktstabilität aufgrund von steigenden „geopolitical tensions and economic uncertainty“ (www.esrb.europa.eu/pub/pdf/warnings/esrb.warning220929_on_vulnerabilities_union_financial_sytem~6ae5572939.en.pdf) und dem beinahe in Großbritannien eingetretenen neuen „Lehman-Moment“, der nur durch Intervention der Bank of England (BoE) verhindert werden konnte (https://amp2.wiwo.de/finanzen/vorsorge/turbulenzen-a manleihemarkt-wie-die-bank-of-england-einen-lehman-moment-verhinderte/28714780.html) – den Umstand, dass es bislang gemäß der Chefin des Single Resolution Board (SRB) Elke König kein Instrument gibt, das im Falle von Bankenabwicklungen und Restrukturierungen, die notwendige Zwischenfinanzierung sicherstellt, die sich aufgrund des Wegfalls der Möglichkeit an einer Teilnahme an den regulären Refinanzierungsfazilitäten des Eurosystems für die betroffenen Institute ergibt (www.luxtimes.lu/en/business-finance/ecb- considers-proposal-for-new-cash-line-to-aid-bank-rescues-602d5ee0de135b9236924a56), und welche Überlegungen gab oder gibt es seitens der aktuellen oder vorherigen Bundesregierung(en), die vom SRB ins Spiel gebrachte Eurosystem Resolution Liquidity (ERL) durch notwendige Garantien beispielsweise durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) oder ähnliche Instrumente zu ermöglichen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 11. Oktober 2022
Die Bundesregierung sieht über die geplante Einführung der beim ESM anzusiedelnden einheitlichen Letztsicherung für den europäischen ein- heitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) hinaus keinen Bedarf für die Einführung zusätzlicher Instrumente zur Sicher- stellung der Liquiditätsversorgung von Banken in der Abwicklung.
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