(Schriftliche Frage Nr. 244 für den Monat Januar 2026)
Frage:
Hat die Bundesregierung nach der Insolvenz der Element Insurance AG (www.faz.net/aktuell/finanzen/hunderttausende-versicherte-bei-element insurancestehen-bald-ohne-schutz-da110332429.html) konkrete Maßnahmen ergriffen, um Risiken aus dem Geschäftsmodell von White Label Versicherungen zum einen frühzeitig zu entdecken und zum anderen dem Kundendas Modell transparent zu machen, und wenn ja, welche?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 27. Januar 2026:
Risiken aus dem Geschäftsmodell von White-Label-Versicherungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung nicht ursächlich für die Insolvenz der Element Insurance AG. Wer Versicherer ist, ist auch bei White-Label-Versicherungen transparent. Wer der Versicherer ist, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Zudem ist der Versicherungsnehmer nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 der VVG-Informationspflichtenverordnung vorvertraglich über die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll, zu informieren. Im vergangenen Jahr hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zudem einen Artikel veröffentlicht, der Verbraucherinnen und Verbraucher über White-Label-Policen informiert (https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Versicherung/White-Label-Versicherungen/white_label_versicherungen_node.html). Sie wird bei Bedarf ergänzende Hinweise veröffentlichen.