(Schriftliche Frage Nr. 77 für den Monat Januar 2026)
Frage:
Welche Gründe halten die Bundesregierung davon ab, ihre Selbstverpflichtungen zu regelmäßigen Evaluationen aus den Subventionspolitischen Leitlinien umzusetzen und ausstehende Reformen von Steuervergünstigungen seit fast 20 Jahren mit fehlenden Daten zu begründen (Ausschussdrucksache 21 (7)99 vom 6. Januar 2026 – Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof zum 30. Subventionsbericht der Bundesregierung Steuervergünstigungen, Bericht nach § 88 Absatz 2 BHO, Zusammenfassung Ziff. 05, Seite 7)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 19. Januar 2026:
Das Bundesministerium der Finanzen hat in den vergangenen Jahren im Bereich der Steuervergünstigungen umfassende externe Evaluierungsvorhaben in Auftrag gegeben. Nach der in der 19. Legislaturperiode abgeschlossenen Evaluierung von 33 Steuervergünstigungen unter Federführung des FiFO Köln hat das Bundesministerium der Finanzen in der vergangenen 20. Legislaturperiode im Bereich der Umsatzsteuer ein umfangreiches Gutachten beim ZEW Mannheim auf den Weg gebracht. Das Evaluierungsgutachten berücksichtigt u. a. auch veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen seit der letzten größeren im Jahr 2010 abgeschlossenen externen Evaluierung der Umsatzsteuerermäßigungen. Über die Ergebnisse u. a. auch des noch nicht abgeschlossenen Auftrags wird der 31. Subventionsbericht berichten.
Mit dem Netzwerk empirische Steuerforschung (NeSt) sind erste Fortschritte auf dem Weg zu einer besseren Verknüpfung von Daten und einer besseren Zugänglichkeit von Forschenden zu den Daten erreicht worden. Es wird zu prüfen sein, ob und wie weitere Daten der Forschung mittelfristig zugänglich gemacht werden können, um die Datenlage u. a. auch im Bereich der Steuervergünstigungen zu verbessern.