(Schriftliche Frage Nr. 428 für den Monat November 2025)

Frage:

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Zinsbelastung für die laut Wirtschaftswoche (www.wiwo.de/100174174.html?utm_medium=sh&utm_campaign=teilen&utm_source=email&utm_term=web) bestehenden 30 „Sondervermögen“, und welche Bundesministerien sind davon betroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 04. Dezember 2025:

Für die sieben über den Bundeshaushalt mitfinanzierten Sondervermögen ohne eigene Kreditermächtigung (siehe dazu z. B. Kreditaufnahmebericht des Bundes 2024, Kapitel 1.5) trägt der Bundeshaushalt die Zinsausgaben. Diese werden im Einzelplan 32 veranschlagt und lassen sich nicht den einzelnen Sondervermögen zurechnen.

Für die Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung sind für das Jahr 2026 folgende Zinsausgaben (saldiert mit den jeweiligen Zinseinnahmen) geplant bzw. im Bundeshaushalt veranschlagt:

Die Zinsausgaben der Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung tragen die jeweiligen Sondervermögen selbst. Eine Ausnahme stellt das SVIK dar, dessen Zinsausgaben vom Bundeshaushalt getragen werden und die ab dem Jahr 2026 in Kapitel 3205 separat veranschlagt sind.

Alle weiteren Sondervermögen haben keine Zinskosten.