(Schriftliche Frage Nr. 398 für den Monat September 2025)
Frage:
Wie hoch sind die Ausgaben für die beauftragten Organisationen („Meldeberechtigte Stellen“, „Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft“ und „Dienstleister“) seit Beginn des Bundesaufnahmeprogramms Afghanistan, und auf welchem Zahlungsweg wurden diese geleistet (www.tagesschau.de/faktenfinder/bundesaufnahmeprogrammafghanistan-106.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 06. Oktober 2025:
Hinsichtlich der durch die Bundesregierung nicht erfolgten Finanzierung von meldeberechtigten Stellen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Robin Jünger auf Bundestagsdrucksache 21/512, Nr. 11 verwiesen. Für die Koordinierungsstelle der Zivilgesellschaft, den Dienstleister für das IT-Tool der Bundesregierung und den von der Bundesregierung beauftragten Dienstleister zur Unterstützung bei der Umsetzung des Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan haben sich bis einschließlich 2024 bisher Kosten für das Bundesministerium des Innern in Höhe von ca. 45,6 Mio. Euro ergeben. Die Kosten wurden entweder im Wege eines Zuwendungsverhältnisses (Koordinierungsstelle) oder nach Rechnungslegung abgerechnet.