(Schriftliche Frage Nr. 8/94 für den Monat August 2025)

Frage:

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den jährlichen Verwaltungsaufwand für die noch offenen Fälle nach dem Gesetz über den Lastenausgleich in den Lastenausgleichsämtern und dem Bundesausgleichsamt (bitte Anzahl der Fälle und Aufwand jeweils für die Jahre 2015 bis 2024)?

Antwort des Bundesministeriums des Innern vom 15. August 2025:

Für die Durchführung des dritten Teils des Lastenausgleichsgesetzes (LAG) ist das Bundesausgleichsamt (BAA) zuständig. Über den jährlichen Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachkosten), den die Bearbeitung der Fälle in der Zeit von 2015 bis 2024 mit sich gebracht hat, verfügt das BAA über keine
Zahlen. Das liegt zum einen daran, dass im BAA die Personal- und Sachkosten nicht einzelnen Aufgabengebieten zugeordnet werden. Zum anderen ist dies dadurch begründet, dass es für das BAA keinen eigenen Sach- und Personalhaushalt gibt. Das BAA bildet zusammen mit dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) eine Verwaltungsgemeinschaft, in deren Rahmen das BADV sämtliche Aufgaben des inneren Dienstes für das BAA mit erledigt. Zudem wird das BAA bei der Aufgabenerledigung von Fachkräften des BADV unterstützt. Der Lastenausgleich wurde und wird im Wege der Bundesauftragsverwaltung durchgeführt, soweit die Länder im alten Bundesgebiet zuständig waren und heute noch sind. Eine Erstattung von Verwaltungskosten durch den Bund ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Länder tragen diese Kosten selbst. In den neuen Ländern gab es keine Ausgleichsverwaltung.