(Schriftliche Frage Nr. 361 für den Monat Juni 2025)

Frage:

Geht die Bundesregierung konform mit der Aussage der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche, dass eine Senkung der Stromsteuer, entgegen der Koalitionsvereinbarung, nicht für private Haushalte und den Handel erfolgen wird (www.welt.de/wirtschaft/article256303328/Energiepreise Wortbruch-Kritik-an-Plaenen-der-Bundesregierung-fuer-Stromsteuer.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Michael Schrodi vom 07. Juli 2025:

Alle im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen unterliegen einem Finanzierungsvorbehalt. Mit den nun vorgesehenen Maßnahmen wird in einem ersten Schritt ein starkes Signal für wettbewerbsfähige Strompreise für alle Bereiche der Wirtschaft und zugleich zur Entlastung für private Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben.

Die Maßnahmen greifen ab dem 1. Januar 2026 und geben gezielt Entlastungen: Für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigung der Absenkung der Stromsteuer und für alle Verbraucherinnen und Verbraucher über die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Darüber hinaus beinhaltet das weitere Entlastungen für alle Verbraucherinnen und Verbraucher über Zuschüsse aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ zu den Übertragungsnetzkosten sowie Umlagen vor. Die Bundesregierung wird kontinuierlich prüfen, ob und wann weitere Schritte folgen können.