(Schriftliche Frage Nr. 3/236 für den Monat März 2025)

Frage:

Haben die Institutionen Leibniz-Gemeinschaft, IFO-Institut, Institut der Wirtschaft, Kieler Institut für Weltwirtschaft und Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, deren Leiter bzw. Lehrstuhlinhaber die CDU, CSU und SPD nach der Bundestagswahl 2025 zu finanzpolitischen Reformen beraten haben ( www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/michael- huether-einigungmit-bitterem-beigeschmack.html; www.tagesspiegel.de/politik/vordenker-fur-merz-klingbeilund-co-wer-sind-die-kopfe-hinter-den-900-milliarden-sondervermogen-13306909.html), in den Jahren 2021, 2022, 2023 Förderungen aus Bundesmitteln erhalten, und wenn ja, in welcher Höhe?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 3. April 2025:

Nach dem Ergebnis einer innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführten Ressortabfrage erhielten die von Ihnen erfragten Institution in den Jahren 2021 bis 2023 folgende Fördersummen aus dem Bundeshaushalt: Die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. erhielt im Jahr 2021 322 T Euro,
im Jahr 2022 298 T Euro und im Jahr 2023 51 T Euro.

Das IFO-Institut erhielt im Jahr 2021 328 T Euro, im Jahr 2022 305 T Euro und im Jahr 2023 507 T Euro.
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e. V. erhielt im Jahr 2021 3.296 T Euro, im Jahr 2022 3231,1 T Euro und im Jahr 2023 3.893,6 T Euro.
Das Kieler Institut für Weltwirtschaft erhielt im Jahr 2021 917,3 T Euro, im Jahr 2022 1.312 T Euro und im Jahr 2023 1.286 T Euro.
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf erhielt im Jahr 2021 8.389,9 T Euro, im Jahr 2022 9.055,8 T Euro und im Jahr 2023 8.298,7 T Euro.