(Schriftliche Frage Nr. 516 für den Monat Januar 2025)

Frage:

Was hat die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. der aktuelle Bundesminister der Finanzen Jörg Kukies unternommen, um zu verhindern, dass E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz beim BMF, die wider Erwarten und wider der öffentlichen Wahrnehmung, doch nicht gelöscht wurden (www.welt.de/politik/deutschland/plus254863442/Das-merkwuerdige- Versteckspiel-um-die-E-Mails-die-Olaf-Scholz-als-Finanzminister-schrieb.html), nach der Bundestagswahl bzw. in der neuen Legislaturperiode nicht doch noch gelöscht werden bzw. kann die Bundesregierung bzw. das BMF ausschließen, dass besagte E-Mails und Kalendereinträge von Olaf Scholz aus seiner Zeit beim BMF und nun neu seine E-Mails und Kalendereinträge in seiner Funktion als Bundeskanzler nach der Bundestagswahl bzw. in der neuen Legislaturperiode gelöscht werden und ggf. mittlerweile bereits gelöscht sind?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 10. Februar 2025:

In der Bundesregierung werden Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registra- turrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien veraktet. Die Veraktung erfolgt unabhängig davon, ob per Telefonat, E-Mail, SMS oder persönlichem Gespräch etc. kommuniziert worden ist. Das dauerhafte Vorhalten von aktenwürdigen Dokumenten ist in der Registraturrichtlinie und im Bundesarchivgesetz geregelt. E-Mail-Postfächer von ausgeschiedenen Bediensteten werden, sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe vorliegen, gelöscht. Hinsichtlich der noch nicht gelöschten Postfächer wird die rechtliche Lage zu gegebener Zeit geprüft und im Anschluss über den weiteren Umgang entschieden. Im Übrigen wird zu dienstlicher Kommunikation und deren Archivierung beispielhaft auf die Antworten der Bundesregierung auf Drs. 20/5425 und 20/7805 verwiesen.