(Schriftliche Frage Nr. 343 für den Monat November 2024)
Frage:
Kann die Bundesregierung – nachdem sie ausgeschlossen hat, „dass zum Zeitpunkt der der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/5160 die Postfächer der ehemaligen Amtsinhaber seit 2015 […] gelöscht waren“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/13221) – insbesondere nach der Übernahme des Bundesministeriums der Finanzen nach der Entlassung von Christian Lindner (FDP) durch Jörg Kukies (SPD) – ausschließen, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Postfächer und Kalendereinträge der ehemaligen Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz gelöscht sind bzw. liegen die ungelöschten E-Mails und Kalendereinträge dem Bundesfinanzministerium bzw. der Bundesregierung nach wie vor vor, und falls ja, wie gedenkt man im Bundesfinanzministerium aktuell und nach der Bundestagswahl mit diesen E-Mails und Kalendereinträgen und denjenigen der aktuellen Wahlperiode umzugehen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski vom 4.Dezember 2024:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Postfächer und Kalendereinträge der ehemaligen Bundesminister der Finanzen Wolfgang Schäuble und Olaf Scholz nicht gelöscht. Die mit den E-Mail-Postfächern verknüpften E-Mails und Kalendereinträge liegen dem BMF jedoch nicht vor, sondern sind in den Systemen, welche durch das ITZBund betrieben werden, gespeichert. Hinsichtlich der Postfächer der aktuellen Wahlperiode greift die seit dem 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzte Regelung zum Umgang mit Nutzeraccounts und Postfächern von aus dem Bundesministerium der Finanzen ausgeschiedenen Bediensteten. Demnach werden die Postfächer nach Abgang deaktiviert und nach 180 Tagen gelöscht. Sie können dann für weitere 180 Tage über eine Notwiederherstellung reaktiviert werden, bevor sie endgültig gelöscht werden.
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