(Schriftliche Frage Nr. 10/363 für den Monat Oktober 2024)
Frage:
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Aufenthalt bzw. die Etablierung krimineller lateinamerikanischer Organisationen, sogenannte „Kartelle“, insbesondere über die Organisationen Sinaloa Kartell, Kartell Jalisco neue Generation (CJNG) und dem Golf Kartell auf bundesdeutschen Staatsgebiet oder auf dem Gebiet der Europäischen Union, und wie hat sich diese seit 1990 entwickelt?
Antwort des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 30. Oktober 2024:
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erkenntnisse darüber vor, dass sich kriminelle lateinamerikanische Organisationen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder dem Gebiet der Europäischen Union dauerhaft aufhalten oder etabliert haben. Nicht auszuschließen ist, dass einzelne Mitglieder krimineller lateinamerikanischer Organisationen vorübergehend nach Deutschland oder in einen anderen Staat der Europäischen Union einreisen.
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