(Schriftliche Frage Nr. 454 für den Monat Juli 2024)
Frage:
Hat sich die Bundesregierung bereits einen Überblick über den finanziellen Effekt (Basis ist ein Durchschnittsverdienst von 3.780,- Euro brutto) bei einer Umstellung von Steuerklasse III auf IV im Zuge der geplanten Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V künftig auf das Krankengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen bei Alleinverdienern hat, und wenn ja, mit welchen Auswirkungen rechnet sie hierbei?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 6. August 2024:
Durch die vorgesehene Überführung der Steuerklassenkombination III und V in das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) kann die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden. An der Höhe der festzusetzenden jährlichen Einkommensteuer eines Paares ändert sich durch den geänderten Lohnsteuerabzug im Faktorverfahren nichts.
Künftig sollen auch Alleinverdienende mit in das Faktorverfahren einbezogen werden. Der Lohnsteuerabzug wird bei Alleinverdienenden dabei dem in der heutigen Steuerklasse III entsprechen, so dass sich durch die Überführung keine Auswirkungen auf den monatlichen Nettoarbeitslohn und die auf dieser Grundlage ermittelten Lohnersatzleistungen ergeben werden.
Hinterlasse einen Kommentar