(Schriftliche Fragen Nr. 06-336+337 für den Monat Juni 2024)

Frage:

Wie häufig hat die Bundesregierung – sofern sie Hawala-Banking aktiv genutzt bzw. Zahlungsempfängern Hawala-Gebühren erstattet hat – die Gebühren erstattet (bitte nach den 13 Fällen mit dem höchsten Transaktionsvolumen aufschlüsseln und das gesamte Transaktionsvolumen angeben)?

und:

Welchen Zahlungsempfängern hat die Bundesregierung, sofern Sie Hawala-Banking aktiv genutzt hat, Gebühren erstattet (bitte nach den 13 größten Organisationen und dem jeweiligen Zweck aufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Susanne Baumann vom 3. Juli 2024:

Transaktionen, die dem Hawala-Banking zuzurechnen sind, werden von der Bundesregierung weder getätigt noch beauftragt. In besonderen Einzelfällen, in denen es zur Rettung von Menschenleben oder zur Durchführung von Projekten mangels verlässlicher Bankensysteme keine alternativen Möglichkeiten für Geldtransfers gibt, wird von einzelnen Ressorts zugelassen, dass geförderte Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen nach Abwägung aller Risiken als ultima ratio ein Hawala-System nutzen.

Die Nutzung von Hawala-Systemen unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen und erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen und entlang der öffentlich zugänglichen Handreichung der Europäischen Kommission (DG ECHO) zur Nutzung des Hawala-Systems.

Die einzelnen Geldtransfers im Zuge der Projektumsetzung durch Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen werden von den bewirtschaftenden Ressorts nicht zentral erfasst.