(Schriftliche Frage Nr. 06/087 für den Monat Juni 2024)

Frage:

Wie wird vor dem Hintergrund, dass die Organe der Bundesregierung zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in Afghanistan das sog. Hawala Banking ( www.bild.de/politik/inland/baerboch-zahltfuer-kriminelles-hawala-banking-664dd96e1e258259cdd3281a) benutzen, verhindert, dass über den Finanzintermediär ein Missbrauch in Form von Terrorismusfinanzierung o. Ä. erfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Niels Annen, MdB vom 17. Juni 2024:

Die Bundesregierung nutzte seit Beginn der Wahlperiode keine Hawala-Geldsysteme zum Transfer von Projektmitteln nach Afghanistan. Für die Durchführung von Projekten durch Dritte gelten enge Auflagen und Berichtspflichten, um auszuschließen, dass Mittel zweckentfremdet werden. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen deutsche Steuergelder für kriminelle und terroristische Zwecke zweckentfremdet wurden. Bei der Durchführung von Projekten, beispielsweise durch Zuwendungsempfänger und Durchführungsorganisationen, werden in Abwesenheit eines verlässlichen Bankensystems in Krisenländern in Einzelfällen für andernfalls nicht durchführbare Projektkomponenten alternative Gelddienstleister genutzt (z. B. Mobilgeldanbieter).