(Schriftliche Frage Nr. 683 für den Monat November 2023)

Frage:

Inwiefern würde nach Erkenntnissen der Bundesregierung die nachträgliche „Feststellung“ einer außergewöhnlichen Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse aufgrund kumulativer Krisen, wie vom schwarz-roten Senat von Berlin für die Aussetzung der Landesschuldenbremse von Berlin angekündigt und in einem vom Berliner Senat beauftragten Gutachten „gerechtfertigt“, bzw. ein „Durchregieren im ewigen Ausnahmezustand“ eine Gefahr für die Geldwertstabilität bzw. für die Zukunft des Euros sowie für die Demokratie selbst darstellen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 8.Dezember 2023:

Die Bundesregierung setzt auf eine effiziente, vorausschauende und gestaltende Finanzpolitik, die gleichzeitig das Wirtschaftswachstum stärkt und finanzpolitische Stabilität sichert. In einem aller Voraussicht nach anhaltend anspruchsvollen Umfeld braucht Deutschland eine Finanz- und Wirtschaftspolitik, die Potenziale stärkt und das Wachstum angebotsseitig erhöht, ohne der Inflation zusätzlichen Auftrieb zu geben. Dazu gilt es die Produktivität zu steigern, die allgemeinen Rahmenbedingungen für mehr Investitionen und Innovationen zu schaffen und den Wirtschaftsstandort im internationalen Wettbewerb in der Breite zu stärken. Mit einer angebotsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik stützt die Bundesregierung die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, was sich auch in der vorgesehenen Reduktion öffentlicher Defizite und der Rückführung des Schuldenstands in Relation zur Wirtschaftsleistung widerspiegelt. Das Aussetzen der Schuldenbremse im Berliner Haushalt basiert auf der Entscheidungsgrundlage der hiesigen Koalition aus CDU und SPD. Eine Beurteilung dieser Maßnahme hinsichtlich der Geldwertstabilität, der Zukunft des Euro sowie der Demokratie lässt sich im BMF auf Bundesebene allerdings nicht treffen. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund noch nicht abgeschlossener Beratungen bzw. der rechtlichen Ausgestaltung des Sondervermögens.