(Schriftliche Frage Nr. 586 für den Monat November 2023)
Frage
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Bundesbank im Rahmen der PSPP- und PEPP-Staatsanleiheankaufprogramme des Eurosystems angekaufte Staatsanleihen bis Endfälligkeit erhalten hat, und wenn ja, in welchem Umfang, und zu welchem Zweck(www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/geldpolitischewertpapierankaeufe/aktive-programme-602324 ; www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/geldpolitische-wertpapierankaeufe /pandemic-emergency-purchase-programme-pepp–830356)?
Antwort
Das Eurosystem, bestehend aus Europäischer Zentralbank und den nationalen Zentralbanken des Euroraums, hat die Nettoankäufe von Wertpapieren im Pandemie-Notfallankaufprogramm PEPP Ende März 2022, im Asset Purchase Programme (APP), zu welchem das PSPP gehört, Anfang Juli 2022 eingestellt. Der Abbau der Wertpapierbestände im APP erfolgte zunächst zwischen März und Juni 2023, indem Tilgungsbeträge nur noch partiell wiederangelegt wurden. Durch den vollständigen Stopp der Wiederanlage von Tilgungsbeträgen im APP Anfang Juli 2023 wurde der Abbau der Wertpapierbestände beschleunigt. Eine aktive Veräußerung von Wertpapieren ist sowohl im APP als auch im PEPP explizit möglich, wird aber derzeit nicht umgesetzt. Mögliche Risiken für die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus werden hinsichtlich des weiteren Vorgehens beim Abbau der Wertpapierbestände vor dem Hintergrund des Preisstabilitätsmandats vom EZB-Rat berücksichtigt. Aktuelle Entwicklungen zu den Wertpapierbeständen in den Ankaufprogrammen des PSPP und PEPP lassen sich abrufen über: Asset purchase programmes (europa.eu) und Pandemic emergency purchase programme (PEPP) (europa.eu).
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