(Schriftliche Frage 16 im August 2023)
Frage:
Hat die Bundesregierung die deutschen Goldreserven in den letzten Jahren gegenüber der Deutschen Bundesbank thematisiert (bezüglich Rückholung, Bedeutung, Bewertung etc.), und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verteilung der Lagerung der Goldbestände nach Ländern und nach Art in den Ländern (z. B. Goldsichtkonten, Stückschuld beim Verwahrer, Goldleihe etc.) entwickelt?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Florian Toncar vom 14 August 2023:
Nach Artikel 127 Absatz 2 dritter Anstrich des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und nach § 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (BBankG) obliegen die Haltung und Verwaltung der deutschen Währungsreserven, zu denen auch die Goldreserven zählen, der Deutschen Bundesbank. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ist die Deutsche Bundesbank nach Artikel 130 AEUV und nach § 12 BBankG von Weisungen der Bundesregierung unabhängig.
Über die Höhe und Verteilung der Goldreserven auf die drei in- und ausländischen Lagerstellen berichtet die Bundesbank jährlich in ihrem Geschäftsbericht (www.bundesbank.de/resource/blob/905556/3b904dlcd26995h6ebfa4638f8b6fe07/mL/2022-geschaeftsbericht-data.pdf), woraus auch hervorgeht, in welcher Form (Barrengold, Goldsichtbestände) die Goldreserven gehalten werden. Goldleihegeschäfte hat die Bundesbank seit 2007 nicht mehr abgeschlossen.