(Schriftliche Frage für den Monat Mai 2023)
Frage
Was sind die wesentlichen Gründe im Einzelnen dafür, dass das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Sultanat Oman seitens der Bundesrepublik Deutschland noch nicht ratifiziert worden ist (vom Oman bereits ratifiziert), und welche konkreten Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit dies erfolgen kann?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 2. Juni 2023
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem Sultanat Oman wurde am 15. August 2012 unterzeichnet; allerdings wurden anschließend Verhandlungen über ein diesbezügliches Änderungsprotokoll aufgenommen. Diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, da noch inhaltliche Fragen offen sind.
Nach der Unterzeichnung des Änderungsprotokolls sind das DBA und das Änderungsprotokoll durch ein Vertragsgesetz innerstaatlich umzusetzen. Das DBA und das Änderungsprotokoll werden einen Monat nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft treten.
Hinterlasse einen Kommentar