(Schriftliche Frage den Monat Januar 2023)
Frage

War der Krieg nach Auffassung der heutigen Bundesregierung gegen die Bundesrepublik Serbien 1998/1999 resp. der Kosovokrieg nach Erkennt- nissen der Bundesregierung völkerrechtswidrig (https://taz.de/Zehn-Jahre-Kosovokrieg/!51658 40//; https://mondediplomatique.de/artikel/!5584 546/; https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/200 0/Enthuellungen-eines-Insiders-Scharpings-Propaganda-im-Kosovo-Krieg,erste7422.html), wie u. a. vom damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder später öffentlich „zugegeben“ (www.youtube.com/watch?v=nrv-AzVafSs), und welche Bedeutung misst die Bundesregierung dieser Frage bei der Ursachen- und Lösungsanalyse des aktuellen Ukrainekonfliktes bei?

Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann vom 10. Januar 2023

Die gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geführte NATO-Operation im Frühjahr 1999 war erfolgt, nachdem alle zur Verfügung stehenden Mittel zu einer friedlichen Beilegung des Konflikts und zu einer Abwendung einer humanitären Katastrophe versagt hatten. Die Drohung mit und der Einsatz von Gewalt durch die NATO war unter den außergewöhnlichen Umständen der Krisenlage in Kosovo, wie sie in der Resolution 1199 (1998) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 23. September 1998 und dem zugrundeliegenden Bericht des VN-Generalsekretärs vom 4. September 1998 beschrieben waren, als „ultima ratio“ völkerrechtlich gerechtfertigt.

Das war damals (vgl. etwa die Antwort der Bundesregierung zu Frage 104 der Großen Anfrage der Fraktion der PDS auf Bundestagsdrucksache 14/5677 vom 28. März 2001) und ist bis heute die Einschätzung der Bundesregierung.

Diese Konstellation aus dem Frühjahr 1999 hat keinerlei Parallelen zum völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine.