(Schriftliche Frage Nr. 333 für den Monat Januar 2023)

Frage:

Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die am 31. Januar 2023 ablaufende Frist für die Grundsteuererklärung mit Blick auf die immer noch millionenfachen ausstehenden Erklärungen abermals zu verlängern und wenn ja, bis wann soll die Frist verlängert werden, und wenn nein, wieso nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 30. Januar 2023:

Bei der Frist zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bis 31. Januar 2023 handelt es sich nicht um eine bundesgesetzliche Regelung. Die Länder setzen die Frist zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts nach eigenem Ermessen.

Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben am 13. Oktober 2022 eine einmalige Verlängerung der Abgabefrist für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts um drei Monate bis 31. Januar 2023 beschlossen. Auch eine etwaige weitere Verlängerung obliegt der Entscheidung der Länder.