(Schriftliche Frage Nr. 588 für den Monat Oktober 2022)

Frage:

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja, in welchem Umfang, in Deutschland sogenannte Cum-Fake-Geschäfte betrieben werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 8. November 2022:

Das Bundesministerium der Finanzen hat den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 über die Erkenntnisse zu Gegenstand und Umfang der Ermittlungen zu Gestaltungen mit American Depositary Receipts informiert.

Die Ermittlungen dauern an. Es liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass sich der Umfang des potentiellen Schadensvolumens erhöht hat.