Berlin, 6. September 2024. Seit dem 01.07.2024 sind Unternehmen der ambulanten Intensivpflege umsatzsteuerpflichtig. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes im Auftrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hervor (WD 4 – 3000 – 068/24). Gemäß der Ausarbeitung ist nun für ambulante Intensivpflegedienste die Grundpflege (waschen, füttern etc.) umsatzsteuerpflichtig, nur noch die Behandlungspflege ist umsatzsteuerbefreit. Bisher waren sämtliche Pflegeleistungen der ambulanten Intensivpflege umsatzsteuerbefreit. Die große Koalition hatte unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) beschlossen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verzichtete trotz deutlicher Bitten darauf, die Übergangsfristen zu verlängern, was nicht nur dazu führte, dass 90 Prozent der ambulanten Intensivpflegedienste Anfang Juli ohne Vertrag dastanden, sondern auch dazu führt, dass ambulante Intensivpflege nun in Teilen umsatzsteuerpflichtig ist. Das Umsatzsteuergesetz regelt in §4 Nr.16 Ausnahmen von der Umsatzsteuer bei der Pflege. Dort ist der §132a des fünften Sozialgesetzbuchs, der bisher die ambulante Intensivpflege regelte, explizit genannt, der neue §132l, unter den ambulante Intensivpflege seit dem 01.07.2024 fällt, jedoch nicht.
Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:
„Das bedeutet einen enormen bürokratischen Mehraufwand für die ambulanten Intensivpflegedienste und erschwert unnötig deren wertvolle Arbeit für rund 22.000 Patienten. Die Bundesregierung schafft ein Bürokratiemonster in der Pflege! Schon 2019 kündigte Jens Spahn an, die ambulante Intensivpflege abschaffen zu wollen. Erst nach massivem Druck der Öffentlichkeit änderte er offiziell sein Vorhaben, doch offensichtlich wollen Ampel als auch die Union durch solch bürokratische Hemmnisse nun die ambulante Intensivpflege in Deutschland durch die Hintertür zerstören. Die AfD-Fraktion hält die ambulante Intensivpflege hingegen für einen wichtigen Bestandteil der Pflege in Deutschland, die Tausenden schwerstkranken Menschen ein besseres Leben als im Heim ermöglicht.“
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, ergänzt:
„Wir werden zur nächsten Gesetzesverabschiedung der Ampel im Bundestag, egal zu welchem Thema, einen Entschließungsantrag einbringen, der bewirkt, dass die ambulante Intensivpflege wieder wie bis zum 30.06.2024 komplett steuerbefreit ist.“
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