Berlin, 10. April 2024. Die AfD-Fraktion hat das Thema „Beachten die Sparkassen gegenüber der AfD das Neutralitätsgebot für öffentliche Finanzinstitute?“ für den Finanzausschuss am 10.04.2024 (TOP 6) aufgesetzt.
Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/10793) sowie die aktuelle Presseberichterstattung über die Aussagen eines Whistleblowers (AfD-Fraktions-TV), die die Darstellung des Chefs des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, es handle sich bei dem „Drohbrief“ gegenüber einem AfD-Spender nur um „menschliches Versehen“, in Frage stellen und nahelegen, dass es sich um systematisches Vorgehen der Sparkassen handelt. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Uns interessiert, wie das Neutralitätsgebot nach Auffassung der Bundesregierung tatsächlich ausgeprägt ist.
Außerdem wollen wir wissen, was die Bundesregierung mittlerweile über den Stand der Untersuchung der BaFin weiß und inwiefern das Bundesfinanzministerium unseren Vorschlag, für die nächste Sitzung des Verwaltungsrates der BaFin das Thema „Einhaltung des Neutralitätsgebotes öffentlicher Finanzinstitute gegenüber Parteien […]“ aufzunehmen, unterstützt. Auf Frage 8 unserer Kleinen Anfrage hat die Bundesregierung zumindest suggeriert, es gäbe kein allgemeines Neutralitätsgebot für öffentliche Finanzinstitute (BT-Drs. 20/10793). Wir sind gespannt, was die Vertreter der Bundesregierung nun zu sagen haben und werden dies mit dem von uns zum Thema beauftragten Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages abgleichen. Dieses steht dem Vernehmen nach vor der Fertigstellung und wird uns bald ausgehändigt werden.“
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