Berlin, 2. Februar 2024. Der Wissenschaftliche Dienst (WD) des Bundestages hat im Auftrag der AfD-Fraktion drei Gutachten (1,2,3) zu den von den Russlandsanktionen betroffenen Hinterlegungsscheinen für russische Aktien (ADRs) erstellt, um vielen von Totalverlust bedrohten deutschen Kleinaktionären aufzuzeigen, wie sie gegebenenfalls doch noch ihr Vermögen sichern können.
Im Ergebnis kommt der WD zu dem Schluss, dass „die für die Umsetzung der EU-Sanktionen zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen die Umwandlung beim NSD verwahrter Aktienzertifikate (ADR bzw. GDR) genehmigen“ konnten. Diese Möglichkeit bestand „jedoch nur bis zum 25. Dezember 2023 und nur für bis zum 25. September gestellte Genehmigungsanträge“.
Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Die AfD-Fraktion setzte sich schon früh für ein Ende der uns selbst schadenden Russland-Sanktionen ein. Anfang des vergangenen Jahres forderten wir eine Friedensinitiative mit Sicherheitsgarantien für die Ukraine und Russland (BT-Drs. 20/5551). Für die von den Russland-Sanktionen betroffenen deutschen Bürger leider vergeblich, da die anderen Fraktionen es ablehnten. Nichtsdestotrotz ist es erfreulich, dass die Bundesbank nach langem hin und her einen Weg gefunden hat, dass deutsche Halter von ADRs russischer Aktien, diese in Deutschland in russische Aktien umtauschen und damit dem Totalverlust durch die Sanktionen entgehen können. Leider ist die knappe Frist dafür vielen entgangen, sodass sie immer noch vom Verlust ihres Vermögens bedroht sind. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf, sich dafür einzusetzen, die Frist zu verlängern und an sich endlich eine tragfähige friedliche Lösung für den Konflikt zu finden und die selbstzerstörerischen Sanktionen zurückzunehmen.“
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