Berlin, 26. September 2023. Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur „Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionen“, die auch als Financial Intelligence Unit (FIU) bekannt ist, stattgefunden.
Die deutlich unterschiedlichen Stellungnahmen der Sachverständigen machten klar, dass die Fachwelt den vorgelegten Gesetzentwurf völlig unterschiedlich beurteilt. Die kritischen Stimmen überwogen die Befürworter des sogenannten risikobasierten Ansatzes. Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, teilt dazu mit:
„Es ist wiederholt eine Chance vertan worden, der Zentralstelle für Finanztransaktionen auf die Sprünge zu helfen. Die Koalitionäre aus SPD, Grünen und Liberalen üben sich in finanzpolitischem Fachchinesisch, statt dem Übel an die Wurzel zu gehen. Ein ganzes Gesetz auf die ,risikobasierte Arbeitsweise‘ einer Behörde zu verwenden, überrascht da schon.
Der Schlüssel zu einer wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland liegt nach Ansicht geladener Sachverständiger und der AfD-Fraktion nicht im methodischen Bereich. Den Geldwäschebekämpfern fehlt es schlichtweg an Daten und geschultem Fachpersonal. Eine länderübergreifende Datengrundlage und Lehrgänge für das Personal tuen Not. Das wissen auch die Geldwäscher. Und solange diese Not besteht, ist es völlig gleichgültig, ob die FIU regel- oder risikobasiert handelt. Solange der Gesetzentwurf aber finanzpolitische Zauberformeln statt zielgerichteter Handlungsmaxime für eine deutsche Behörde beinhaltet, die kontrolliert und verfolgt, was sie kontrollieren und verfolgen soll, nämlich Geldwäsche und organisierte Kriminalität, wird die AfD-Fraktion ihm nicht zustimmen können.“
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